Übersetzung
Dolmetschen
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Notariell beglaubigte Übersetzungen werden von den Übersetzern erstellt, die in der vom Justizministerium der Slowakischen Republik geführten Liste der Sachverständigen, Übersetzer und Dolmetscher eingetragen sind. Die Übersetzer werden in die Liste erst nach der Erfüllung mehrerer Bedingungen eingetragen. Wir erwähnen nur einige von ihnen: Ausbildung und 5-jährige Praxis im entsprechenden Bereich, bestandene Fachprüfung und andere. Nach der Eintragung in die Liste sind die Übersetzer berechtigt, Übersetzungen für Organe und Institutionen der Slowakischen Republik wie z.B. Gerichte, Polizei, verschiedene Ämter u.a., zu erstellen.
Bei uns können Sie notariell beglaubigte Übersetzungen aus den/in die folgenden Sprachen bestellen:
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